Appellationsgericht Basel-Stadt

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Appellationsgericht Basel-Stadt

Beschreibung

Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt - Willkommen beim Appellationsgericht

Das Appellationsgericht ist eine Rechtsmittelinstanz. Es kann daher in der Regel nur angerufen werden, wenn bereits ein erstinstanzlicher Gerichtsentscheid oder ein Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheid einer Verwaltungsbehörde vorliegt. Welches Rechtsmittel im Einzelfall zulässig ist und welche formellen Erfordernisse dafür gelten, ergibt sich aus den jeweils massgeblichen Gesetzen.
Nicht als Rechtsmittelinstanz, sondern als einzige kantonale Instanz entscheidet das Appellationsgericht in zivilrechtlichen Prozessen nach Art. 5 und 8 der Zivilprozessordnung. Das Appellationsgericht führt das Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission.

Kontakte

Die Anschrift:
Bäumleingasse 1, 4051 Basel


Merkmale

Rollstuhlgerechter Eingang

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